Ratgeber · Unfall
Kostenvoranschlag oder Gutachten – was brauchst du nach dem Unfall?
- Herausgegeben von: Auto Betrieb Ömer · KFZ-Meisterwerkstatt
- Aktualisiert am
- 3 Minuten Lesezeit
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag sagt, was die Reparatur kostet. Ein Gutachten sagt, was der Schaden insgesamt wert ist – Reparatur, Wertminderung, Reparaturdauer und bei schweren Schäden der Wiederbeschaffungswert.
| Kostenvoranschlag | Gutachten | |
|---|---|---|
| Wer erstellt ihn? | die Werkstatt | ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger |
| Reparaturkosten | ja | ja |
| Wertminderung | nein | ja |
| Reparatur- bzw. Ausfalldauer | nein | ja |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | nein | ja, bei schwerem Schaden |
| Beweiswert im Streit | gering | hoch |
Der Unterschied ist Geld. Ohne Gutachten fehlt dir oft die Grundlage für eine Wertminderung und für die Dauer, für die du Nutzungsausfall verlangen kannst.
Wo liegt die Bagatellgrenze?
Eine feste Grenze im Gesetz gibt es nicht. Die Rechtsprechung zieht sie meist bei Reparaturkosten um 750 €. Darunter musst du die Kosten eines Gutachtens in der Regel selbst tragen, ein Kostenvoranschlag reicht dann.
Der Bundesgerichtshof hat keine starre Zahl festgelegt, sondern stellt auf den Einzelfall ab (VI ZR 365/03). Entscheidend ist, ob ein vernünftiger Geschädigter ein Gutachten für nötig halten durfte. Instanzgerichte setzen die Grenze teils auch höher an.
Wichtig: Maßgeblich ist der tatsächliche Schaden, nicht dein Eindruck von außen. Hinter einer leicht eingedrückten Stoßstange stecken oft gebrochene Halter, Sensoren oder ein verzogener Querträger. Lass im Zweifel erst schätzen.
Wer zahlt den Gutachter?
Warst du nicht schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Gutachterkosten gehören zum Schaden, den sie nach § 249 BGB ersetzen muss.
Bei Teilschuld werden auch die Gutachterkosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Hast du den Unfall allein verursacht, gibt es keinen Gegner, der zahlt. Dann entscheidet dein Kaskovertrag, ob und wie ein Schaden begutachtet wird.
Darfst du den Gutachter frei wählen?
Ja. Als Geschädigter beauftragst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl. Die gegnerische Versicherung darf dir keinen eigenen Gutachter vorschreiben.
Schickt sie trotzdem einen, arbeitet der in ihrem Auftrag. Du musst ihn nicht an Stelle deines eigenen Sachverständigen akzeptieren. Beauftrage den Sachverständigen möglichst früh, bevor repariert wird – ein reparierter Schaden lässt sich nicht mehr begutachten.
Gib dem Sachverständigen alles, was er braucht: Fahrzeugschein, Serviceheft, Fotos von der Unfallstelle und Angaben zu früheren Schäden. Verschwiegene Vorschäden sind ein typischer Grund, warum Versicherungen ein Gutachten angreifen.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag reicht bei:
- Bagatellschäden unterhalb der Grenze, etwa einem Kratzer oder einem gerissenen Spiegelglas.
- Kaskoschäden, wenn dein Versicherer ihn akzeptiert. Viele Versicherer entscheiden je nach Schadenhöhe selbst, ob sie einen eigenen Gutachter schicken.
- Schäden, die du selbst trägst, weil du den Unfall verursacht hast und keine Vollkasko einspringt.
Sobald eine Wertminderung infrage kommt, der Unfallhergang strittig ist oder du dir den Schaden auszahlen lassen willst, führt am Gutachten kaum ein Weg vorbei. Mehr dazu im Beitrag zur fiktiven Abrechnung.
Welche Fehler kosten dich nach dem Unfall Geld?
Die teuersten Fehler passieren in den ersten Tagen, bevor jemand den Schaden richtig angesehen hat.
- Zu früh reparieren. Ist der Schaden repariert, bevor ein Sachverständiger ihn gesehen hat, fehlt dir die Grundlage für Wertminderung und Ausfalldauer.
- Den Gutachter der Gegenseite nehmen. Er arbeitet für die Versicherung, die zahlen muss, nicht für dich.
- Bei einem größeren Schaden nur einen Kostenvoranschlag einreichen. Dann fehlen Posten, die dir zustehen.
- Den Schaden von außen schätzen. Moderne Autos haben hinter der Stoßstange Sensoren, Kameras und Halter, die schnell teuer werden.
Bist du unsicher, auf welcher Seite der Bagatellgrenze dein Schaden liegt, lass ihn zuerst in einer Werkstatt ansehen und entscheide dann.
Wie wir dir dabei helfen
Wir sind eine Meisterwerkstatt, kein Sachverständigenbüro. Ein unabhängiges Schadensgutachten für die gegnerische Versicherung erstellen wir deshalb nicht selbst.
Wir sagen dir vor der Reparatur, was sie kostet, nehmen Kontakt zum Sachverständigen auf und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Für Zustandsberichte ohne Haftpflichtanspruch gibt es unsere Fahrzeugbegutachtung. Alles zur Reparatur unter Unfallinstandsetzung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen dazu
Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Warst du nicht schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten als Teil deines Schadens, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Bei Teilschuld werden sie nach der Haftungsquote geteilt. Hast du den Unfall selbst verursacht, trägst du sie selbst oder dein Kaskoversicherer nach deinem Vertrag.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein, als Geschädigter suchst du dir einen unabhängigen Sachverständigen selbst aus. Ein Gutachter, den die Versicherung des Unfallgegners schickt, arbeitet in ihrem Auftrag. Du musst ihn nicht an Stelle eines eigenen Sachverständigen akzeptieren.
Gibt es eine feste Bagatellgrenze?
Nein, keine gesetzliche. Die Grenze kommt aus der Rechtsprechung und wird im Einzelfall bestimmt. Instanzgerichte ziehen sie meist bei etwa 750 € Reparaturkosten, teils höher. Liegt dein Schaden in der Nähe, lass ihn vorher schätzen, bevor du ein Gutachten beauftragst.