Ratgeber · Unfall
Unfall – was tun? Die Schritte von der Unfallstelle bis zur Reparatur
- Herausgegeben von: Auto Betrieb Ömer · KFZ-Meisterwerkstatt
- Aktualisiert am
- 4 Minuten Lesezeit
Was musst du direkt an der Unfallstelle tun?
Anhalten, absichern, helfen – in dieser Reihenfolge. Wer nach einem Unfall weiterfährt, macht sich wegen Unfallflucht strafbar (§ 142 StGB), auch bei einer Schramme auf dem Supermarktparkplatz.
- Anhalten und den Warnblinker einschalten.
- Warnweste anziehen, bevor du aussteigst.
- Warndreieck aufstellen, mit deutlichem Abstand vor der Unfallstelle, damit der nachfolgende Verkehr rechtzeitig bremsen kann.
- Verletzten helfen und den Notruf 112 wählen. Erste Hilfe ist Pflicht, nicht Kür.
- Bei geringem Blechschaden erst Fotos machen, dann die Fahrzeuge zur Seite fahren. § 34 StVO verlangt, bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseitezufahren.
Wann musst du die Polizei rufen?
Bei Verletzten immer. Bei reinem Sachschaden gibt es keine generelle Pflicht, die Polizei zu rufen – in vielen Fällen ist es trotzdem klug.
Ruf die Polizei, wenn:
- der Unfallgegner den Hergang bestreitet oder seine Daten nicht herausgeben will,
- du Alkohol oder Drogen vermutest,
- der andere wegfährt,
- ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt ist,
- du einen Miet-, Leasing- oder Firmenwagen fährst – die Verträge verlangen oft eine polizeiliche Aufnahme,
- der Schaden erkennbar hoch ist.
Hast du ein parkendes Auto beschädigt, wartest du eine angemessene Zeit auf den Halter. Kommt niemand, meldest du den Unfall unverzüglich bei der Polizei. Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht.
Was solltest du an der Unfallstelle festhalten?
Alles, was später strittig werden kann. Fotos sind billig, fehlende Beweise teuer.
| Was | Warum |
|---|---|
| Übersichtsfotos der Endstellung, vor dem Wegfahren | zeigen, wie der Unfall abgelaufen ist |
| Nahaufnahmen der Schäden an beiden Autos | belegen Art und Umfang |
| Kennzeichen, Verkehrszeichen, Ampel, Bremsspuren | ordnen die Situation ein |
| Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners | brauchst du für die Schadenmeldung |
| Namen und Telefonnummern von Zeugen | Zeugen sind später kaum noch zu finden |
Fahrer und Halter sind nicht immer dieselbe Person – notier dir beide. Nach § 34 StVO muss jeder Beteiligte auf Verlangen Namen und Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen und Angaben zu seiner Haftpflichtversicherung machen. Der Europäische Unfallbericht hilft beim Sortieren. Kreuz dort nur Fakten an, keine Wertungen.
Warum solltest du kein Schuldanerkenntnis abgeben?
Weil die Haftung erst später geklärt wird – von den Versicherungen, notfalls von einem Gericht. Sag an der Unfallstelle nichts zur Schuldfrage und unterschreib keine Erklärung, dass du schuld bist.
Viele Unfälle enden mit einer Haftungsquote, also mit Teilschuld auf beiden Seiten. Eine vorschnelle Erklärung am Straßenrand kann dir diese Verteilung verderben. Bleib freundlich, bleib bei den Fakten.
Wen musst du nach dem Unfall informieren?
Zuerst deine eigene Kfz-Versicherung – auch wenn du nicht schuld bist. Die Versicherungsbedingungen verlangen die Meldung in der Regel innerhalb einer Woche.
Warst du nicht schuld, machst du deine Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend (§ 115 VVG). Kennst du nur das Kennzeichen, findest du den Versicherer über den Zentralruf der Autoversicherer. Hast du den Unfall selbst verursacht, zahlt für dein eigenes Auto nur eine Vollkasko.
Brauchst du einen Gutachter, und wer repariert?
Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl beauftragen. Die Kosten gehören zum Schaden und trägt die gegnerische Haftpflicht – außer bei einem Bagatellschaden. Wo die Grenze liegt, steht in Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Auch die Werkstatt wählst du selbst. Die Versicherung des Unfallgegners darf dir eine Partnerwerkstatt vorschlagen, aber nicht vorschreiben. Du kannst dir den Schaden auch auszahlen lassen, statt zu reparieren – was das bedeutet, erklärt der Beitrag zur fiktiven Abrechnung.
Neben der Reparatur stehen dir oft weitere Posten zu: eine Wertminderung und für die Zeit ohne Auto ein Mietwagen oder Nutzungsausfall. In der eigenen Kasko gilt dagegen dein Vertrag, manche Tarife enthalten eine Werkstattbindung.
So läuft es bei uns in Hammerbrook
Ruf uns an oder schreib per WhatsApp, Mo–Do von 08:30 bis 17:30 Uhr, Fr von 09:00 bis 17:00 Uhr. Wir sehen uns den Schaden an und sagen dir vor der Reparatur, was sie kostet.
Wir nehmen Kontakt zum Sachverständigen auf, richten Karosserie und Lack, vermessen die Achsen und organisieren auf Wunsch einen Mietwagen. Die Abrechnung läuft direkt mit der Versicherung. Alles zur Unfallinstandsetzung oder gleich über den Kontakt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen dazu
Muss ich bei einem kleinen Blechschaden die Polizei rufen?
Nein, bei reinem Sachschaden gibt es keine generelle Pflicht. Ruf sie trotzdem, wenn der andere den Hergang bestreitet, seine Daten nicht herausgibt, alkoholisiert wirkt oder ein Miet-, Leasing- oder Firmenwagen beteiligt ist. Bei Verletzten gehört die Polizei immer dazu.
Was mache ich, wenn ich ein parkendes Auto beschädigt habe?
Du wartest eine angemessene Zeit auf den Halter. Kommt niemand, informierst du unverzüglich die Polizei und gibst dort deine Daten an. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht und schützt dich nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht.
Darf die gegnerische Versicherung mir eine Werkstatt vorschreiben?
Nein, als Geschädigter wählst du die Werkstatt selbst. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers darf dir ihre Partnerwerkstatt vorschlagen, aber nicht vorschreiben. Anders kann es in deiner eigenen Kaskoversicherung sein, wenn du einen Tarif mit Werkstattbindung abgeschlossen hast.