Ratgeber · Unfall
Nutzungsausfall oder Mietwagen nach dem Unfall – was steht dir zu?
- Herausgegeben von: Auto Betrieb Ömer · KFZ-Meisterwerkstatt
- Aktualisiert am
- 3 Minuten Lesezeit
Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist der Unterschied?
Beides ersetzt dir die Zeit ohne dein Auto, nur auf verschiedene Weise. Mit dem Mietwagen bekommst du ein Ersatzfahrzeug, mit dem Nutzungsausfall Geld für jeden Tag ohne Auto.
Du kannst nur eins davon für denselben Zeitraum verlangen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Haftpflicht zahlt. Bei Teilschuld wird nach der Haftungsquote gekürzt. Die Kasko zahlt weder Mietwagen noch Nutzungsausfall, es sei denn, dein Vertrag enthält eine entsprechende Zusatzleistung.
| Mietwagen | Nutzungsausfall | |
|---|---|---|
| Was du bekommst | ein Ersatzfahrzeug | einen Tagessatz in Geld |
| Höhe | tatsächliche, angemessene Mietkosten | nach Tabelle, je nach Fahrzeug |
| Abzug | Eigenersparnis bei gleicher Klasse | keiner |
| Gut, wenn | du täglich auf ein Auto angewiesen bist | du eine Weile ohne Auto auskommst |
Wann steht dir Nutzungsausfall zu?
Wenn du dein Auto nutzen wolltest und hättest nutzen können, es wegen des Unfalls aber nicht konntest. Diesen Anspruch hat der Große Senat des Bundesgerichtshofs grundsätzlich anerkannt (GSZ 1/86).
Zwei Voraussetzungen prüft die Versicherung:
- Nutzungswille: Du hättest das Auto in dieser Zeit tatsächlich gefahren. Wer ohnehin ein Zweitauto nutzt, das gerade frei ist, hat oft keinen Anspruch.
- Nutzungsmöglichkeit: Du hättest fahren können. Liegst du nach dem Unfall im Krankenhaus und hätte auch sonst niemand das Auto genutzt, fehlt es daran.
Außerdem muss das Auto wirklich ausfallen. Fährst du unrepariert weiter oder rechnest fiktiv ab, bekommst du in der Regel nichts – mehr dazu in fiktive Abrechnung.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Die Höhe richtet sich nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch. Sie ordnet Fahrzeugmodelle in Gruppen ein und nennt für jede Gruppe einen Tagessatz.
Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Bei älteren Fahrzeugen stufen Gerichte oft um eine oder mehrere Gruppen herab. Welcher Satz für dein Auto gilt, steht meist im Schadensgutachten. Deshalb lohnt sich bei einem größeren Schaden ein Gutachten statt eines bloßen Kostenvoranschlags, siehe Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Wie lange bekommst du Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Für die Zeit, die für Reparatur oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Maßstab ist die Reparaturdauer oder bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.
Dazu kommt eine angemessene Zeit, um das Gutachten abzuwarten und den Auftrag zu erteilen. Wer den Reparaturauftrag ohne Grund wochenlang liegen lässt, verstößt gegen seine Pflicht, den Schaden gering zu halten (§ 254 BGB). Die Versicherung kann dann kürzen.
Dauert die Reparatur länger als im Gutachten angenommen, etwa weil ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, geht das grundsätzlich nicht zu deinen Lasten, solange du die Verzögerung nicht zu vertreten hast. Heb dir deshalb Belege auf, zum Beispiel die Mitteilung der Werkstatt über die Lieferzeit.
Bei einem Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer, die der Sachverständige für ein vergleichbares Auto ansetzt. Suchst du länger, weil du ein anderes Modell willst, wird die zusätzliche Zeit in der Regel nicht ersetzt.
Was musst du beim Mietwagen beachten?
Der Mietwagen muss angemessen sein – in Klasse und Preis. Die Versicherung zahlt, was ein vernünftiger Geschädigter ausgeben würde, nicht jeden Tarif.
- Klasse: Grundsätzlich darfst du ein vergleichbares Fahrzeug mieten.
- Eigenersparnis: Fährst du ein gleichwertiges Auto, sparst du Verschleiß am eigenen Wagen. Dafür zieht die Versicherung einen Anteil von den Mietkosten ab. Mietest du eine Klasse tiefer, entfällt dieser Abzug in der Regel.
- Preis: Vergleiche die Angebote. Deutlich überhöhte Tarife muss die Versicherung nicht in voller Höhe tragen.
- Bedarf: Fährst du nur wenige Kilometer am Tag, kann die Versicherung einen Mietwagen als unwirtschaftlich ablehnen. Dann bleibt der Nutzungsausfall.
So läuft es bei uns in Hammerbrook
Auf Wunsch organisieren wir dir einen Mietwagen, während dein Auto bei uns in der Reparatur ist. Wir nehmen Kontakt zum Sachverständigen auf und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Wie lange die Reparatur dauert, hängt vom Schaden und von den Ersatzteilen ab. Eine realistische Einschätzung bekommst du nach der Begutachtung. Mehr unter Unfallinstandsetzung oder direkt über den Kontakt. Was du vorher an der Unfallstelle tun solltest, steht in Unfall – was tun.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen dazu
Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall gleichzeitig bekommen?
Nein, nicht für denselben Zeitraum. Der Nutzungsausfall ist der Ersatz dafür, dass du kein Fahrzeug hattest. Wer einen Mietwagen fährt, hatte eins. Du entscheidest dich also für einen der beiden Wege. Für Tage ohne Mietwagen kann trotzdem Nutzungsausfall anfallen.
Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall?
Für die Zeit, in der du tatsächlich ohne Auto warst, begrenzt auf das Erforderliche. Maßstab ist die Reparaturdauer oder bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, die der Sachverständige im Gutachten angibt. Dazu kommt eine angemessene Zeit zum Überlegen und für die Auftragserteilung.
Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich nicht reparieren lasse?
In der Regel nicht. Nutzungsausfall setzt voraus, dass du dein Auto tatsächlich nicht nutzen konntest. Fährst du unrepariert weiter, fällt nichts aus. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit oder lässt du es später reparieren, kann für diese Zeit ein Anspruch entstehen.